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   BFH, 18.12.1986 - V R 127/80   

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https://dejure.org/1986,1436
BFH, 18.12.1986 - V R 127/80 (https://dejure.org/1986,1436)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1986 - V R 127/80 (https://dejure.org/1986,1436)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - V R 127/80 (https://dejure.org/1986,1436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision - Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Erledigung in der Hauptsache - Umsatzsteuerjahresbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 100 Abs. 1 S. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 226
  • BB 1987, 608
  • BStBl II 1987, 222
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.11.1984 - V R 146/83

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Anfechtung

    Auszug aus BFH, 18.12.1986 - V R 127/80
    Hat sich während des Revisionsverfahrens der Rechtsstreit über die Anfechtung eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides nach Ergehen eines Umsatzsteuerjahresbescheides in der Hauptsache erledigt (BFH-Urteil vom 29. November 1984 V R 146/83, BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370), so besteht ein berechtigtes Interesse i. S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung, daß der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid rechtswidrig war, wenn sich den Beteiligten in dem Rechtsbehelfsverfahren über den Umsatzsteuerjahresbescheid der zu beurteilende Sachverhalt unverändert darstellt.

    Die Beteiligten haben durch Schriftsätze vom 11. Oktober 1985 und vom 15. Oktober 1985 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 1984 V R 146/83 (BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370) übereinstimmend den Rechtsstreit über den Vorauszahlungsbescheid in der Hauptsache für erledigt erklärt.

    Infolge der - nach Ergehen des Umsatzsteuerjahresbescheides 1977 - abgegebenen übereinstimmenden Erledigungserklärungen ist der Rechtsstreit über die Anfechtung des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides in der Hauptsache erledigt (§ 138 Abs. 1 FGO; BFH-Urteil vom 29. November 1984 V R 146/83, BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370).

  • BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags -

    Auszug aus BFH, 18.12.1986 - V R 127/80
    Darüber hinaus beruft sich der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 29. Mai 1979 VI R 21/77 (BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650) darauf, daß das Rechtsbehelfsverfahren über den Umsatzsteuerjahresbescheid noch nicht abgeschlossen sei.

    Dies reicht für die Annahme eines rechtlichen Interesses an einer Entscheidung gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO aus, da davon auszugehen ist, daß das FA und die Gerichte bei einer erneuten Entscheidung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für den gesamten Besteuerungszeitraum bei unveränderter Sachlage den gleichen Rechtsstandpunkt wie im Vorauszahlungsverfahren einnehmen werden (vgl. Urteil in BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650).

  • BFH, 13.11.1986 - V R 59/79

    Der Anspruch des Finanzamtes auf Rückforderung abgezogener Vorsteuerbeträge ist

    Auszug aus BFH, 18.12.1986 - V R 127/80
    Der erkennende Senat hat durch das Urteil vom 13. November 1986 V R 59/79 (BFHE 148, 346, BStBl II 1987, 226) entschieden, daß es sich bei dem Anspruch des FA aus § 17 Abs. 2 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1973 auf Rückforderung von Vorsteuerbeträgen, die der Gemeinschuldner vor Konkurseröffnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG 1973 abgezogen hat, um eine Konkursforderung (§ 3 Abs. 1 KO) und nicht um einen gegen die Masse geltend zu machenden Anspruch handelt.

    Der Senat nimmt zur Begründung auf das Urteil V R 59/79 Bezug.

  • BFH, 23.03.1976 - VII R 106/73

    Übergang zum Feststellungsbegehren - Zulässigkeit im Revisionsverfahren - Kläger

    Auszug aus BFH, 18.12.1986 - V R 127/80
    Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO wird im Streitfall auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß nicht der Kläger, sondern das FA Revision eingelegt hat (BFH-Urteil vom 23. März 1976 VII R 106/73, BFHE 118, 503, BStBl II 1976, 459).
  • BFH, 24.02.1988 - X R 67/82

    - Zum Begriff des Hilfsumsatzes - Berücksichtigung von

    Die Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO) ist nicht deswegen unzulässig, weil nicht die Klägerseite, sondern das FA Revision eingelegt hat (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 127/80, BFHE 148, 226, 228 f., BStBl II 1987, 222).

    Es ist davon auszugehen, daß das FA und die Gerichte bei einer erneuten Entscheidung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für den gesamten Besteuerungszeitraum 1981 bei unveränderter Sachlage die Feststellungswirkung dieses Urteils beachten werden (vgl. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/71, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; in BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222).

  • BFH, 21.02.1991 - V R 130/86

    Änderung des Verfahrensgegenstandes (§ 68 FGO) nach Ersetzung eines

    Vorhandene Unterschiede gegenüber der Festsetzung von Vorauszahlungen im Ertragsteuerrecht (vgl. dazu Weiß, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1987, 49) rechtfertigen keine andere, sondern vielmehr die gleiche Beurteilung; denn im Umsatzsteuerrecht löst die Jahressteuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1980 - UStG 1980 -) die auf Vorauszahlungsbescheiden (§ 18 Abs. 1 UStG 1980) beruhende Steuerfestsetzung für die Voranmeldungszeiträume ab (vgl. BFH-Urteile vom 29. November 1984 V R 146/83, BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370, und vom 18. Dezember 1986 V R 127/80, BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222).
  • BFH, 01.10.1992 - V R 81/89

    Rechtschutzinteresse bei Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids

    Abgesehen von diesen Fällen hat der Senat das Feststellungsinteresse ferner mit der Begründung anerkannt, daß eine das Vorauszahlungsverfahren betreffende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten in einem den betreffenden Voranmeldungszeitraum umfassenden Veranlagungsverfahren und in einem sich daran anschließenden Rechtsbehelfsverfahren zwar nicht rechtlich bindend, aber aus prozeßökonomischen Gründen beachtlich sei, sofern sich den Beteiligten der zu beurteilende Sachverhalt unverändert darstellt (Senatsurteile vom 18. Dezember 1986 V R 127/80, BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222; vom 16. Juli 1987 V R 2/81, BFHE 150, 215, BStBl II 1988, 190, und vom 25. Juni 1987 V R 43/78, BFH/NV 1987, 754).
  • BFH, 25.06.1987 - V R 43/78

    Rechtliche Bindungswirkung eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids im Verfahren

    Die Klägerin durfte im Revisionsverfahren zum Feststellungsbegehren übergehen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 127/80, BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222).

    Eine das Vorauszahlungsverfahren betreffende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ist aber für die Beteiligten in einem denselben Vorauszahlungszeitraum umfassenden Veranlagungsverfahren und einem sich daran anschließenden Rechtsbehelfsverfahren bei unverändertem Sachverhalt aus prozeßökonomischen Gründen beachtlich (Urteil in BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222).

  • BFH, 09.11.1994 - XI R 33/93

    Ablehnung des Antrags auf Durchführung der Betriebsprüfung in den Geschäftsräumen

    Erforderlich ist ein gewisser die Verfahrensfortsetzung aus prozeßökonomischen Gründen rechtfertigender Zusammenhang (BFH-Urteile vom 18. Mai 1976 VII R 108/73, BFHE 119, 26, BStBl II 1976, 566; vom 29. April 1980 VII K 5/77, BFHE 130, 568, BStBl II 1980, 593; vom 18. Dezember 1986 V R 127/80, BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222; vom 11. März 1992 X R 116/90, BFH/NV 1992, 757).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 4/80

    Bestellung eines Erbbaurechts ist umsatzsteuerrechtlich eine Dauerleistung

    Die Klägerin hat, auch wenn mit Erlaß des Jahressteuerbescheids der Vorauszahlungsbescheid seine Wirkung verloren hat, ein berechtigtes Interesse i. S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides, da sich der zu beurteilende Sachverhalt unverändert im Jahresbescheid fortsetzt (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 127/80, BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222).
  • BFH, 22.01.1988 - III B 134/86

    Klärung der Frage, ob durch Erlaß eines Einkommensteuerbescheides

    Im Hinblick auf die - im Streitfall tatsächlich eingetretene - Möglichkeit, daß das FA im (Jahres-)Veranlagungsverfahren - im Streitfall zur Berücksichtigung des Beteiligungsverlustes des Klägers - wieder den gleichen Rechtsstandpunkt einnimmt, wäre auch das berechtigte Interesse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO zu bejahen gewesen (siehe hierzu das BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 127/80, BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222).
  • FG Niedersachsen, 20.07.2006 - 14 K 75/03

    Antrag auf ermäßigte Besteuerung für Honorarnachzahlungen eines Psychologen;

    Begünstigt sind danach lediglich Einnahmen, die eine über mehrere - mindestens zwei - Kalenderjahre ausgeübte Tätigkeit abgelten sollen (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1996 VI R 51/96, BStBl II 1987, 222, 223).
  • BFH, 18.05.1988 - X R 44/82

    Havariekommissar - Aufgabenbereich - Zusammenhang mit der Schiffshavarie -

    Die Klägerin hat auch ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung, denn der Entscheidung über die Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide kommt im Hinblick auf das noch nicht abgeschlossene Rechtsbehelfsverfahren über den Bescheid vom 2. Januar 1980 eine Feststellungswirkung zu (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 127/80, BFHE 148, 226, 228, BStBl II 1987, 222, und in BFHE 150, 215, 218, BStBl II 1988, 190).
  • BFH, 16.07.1987 - V R 2/81

    Unzulässige Besteuerung - Abgekürzter Besteuerungszeitraum - Konkurs -

    Der Kläger hat auch ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung, denn der Entscheidung über die Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide kommt im Hinblick auf das noch nicht abgeschlossene Rechtsbehelfsverfahren über den Umsatzsteuerbescheid vom 2. April 1981 eine im Rahmen des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO zu beachtende Bedeutung zu (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 127/80, BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222).
  • BFH, 19.04.1988 - VII K 7/86

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Zolltarifsauskunft -

  • BFH, 07.10.1987 - X R 21/80

    Verwehrung der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines

  • BFH, 26.03.1992 - V R 6/87

    Steuerbarkeit von Lieferungen und sonstigen Leistungen an eine in der

  • BFH, 08.06.1988 - X R 53/81

    Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids - Unterschiedlicher

  • BFH, 07.04.1987 - IX R 41/86

    Vorgehen gegen die Weigerung des Finanzamtes (FA) einen Freibetrag für erhöte

  • BFH, 10.08.1987 - V B 70/87

    Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides

  • BFH, 03.06.1987 - X R 24/82

    Antrag auf Aufhebung einer Vorentscheidung und Herabsetzung einer

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